Rechtliche Informationen

AGB

Für den Fall, dass Übersetzungen dieser Bedingungen in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, bleibt die deutsche Version die allein rechtlich maßgebliche Version für die Auslegung der Bestimmungen.

Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

1. Allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Verpflichtungen aus der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, der Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen Geschäftskontakten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Besteller" genannt) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen in der Fassung, die wir dem Kunden spätestens mit Abschluss dieser Geschäftsbeziehung vollständig zur Verfügung gestellt haben.

2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die für uns ungünstig sind, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen im Einzelnen nicht widersprechen.

3. Die schriftlichen Vereinbarungen werden den Inhalt des Abkommens bestimmen. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich vereinbart werden.


Für alle Anliegen gilt der Gerichtsstand: Graz

Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenkalkulation, Annahmen, Nachtragsangebote



2. Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Datenträger, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen unterliegen unseren Eigentums- und Urheberrechten; sie dürfen nicht für andere als die vertraglichen Zwecke verwendet werden, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Beendigung des Vertrages oder nach Erreichen des vertraglichen Verwendungszwecks unverzüglich und kostenlos an uns zurückzugeben.

Die darin enthaltenen Informationen und Daten sind vom Käufer geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Unterlagen und Informationen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind. Wird die Vertraulichkeit nicht gewahrt, haben wir jederzeit das Recht, die Rückgabe des Materials zu verlangen. Die Geheimhaltungspflicht wird durch die Beendigung des Vertrages nicht berührt.

3. Es obliegt dem Käufer, unser Angebot auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir Annahmen getroffen haben, die als solche gekennzeichnet sind und auf denen unsere Berechnungen und Leistungsbeschreibungen beruhen. Sollte eine dieser Annahmen unzutreffend sein, muss der Auftraggeber uns darauf hinweisen, damit wir das Angebot ändern können. Wir haben die Befugnis, Unterauftragnehmer zu beauftragen.

4. Wenn ein Kostenvoranschlag im Auftrag des Kunden erstellt wird, muss der Kunde die Kosten auf der Grundlage des Zeitaufwands erstatten. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Wir nehmen das Angebot des Käufers erst dann an, wenn es uns schriftlich bestätigt wird, z.B. durch eine Auftragsbestätigung oder eine Vorauszahlungsrechnung, oder wenn das Produkt oder die Dienstleistung fertiggestellt ist.

Art der Waren oder Dienstleistungen

1. Unsere Produkte sind ausschließlich für den Gebrauch des Bestellers bestimmt. Beabsichtigt der Besteller, die von uns erworbenen Gegenstände an einen Verbraucher, einen Unternehmer oder einen Wiederverkäufer, der Verbraucher oder Unternehmer mit solchen Waren beliefert, weiterzugeben, hat er uns dies mitzuteilen.

2. Technische Datenblätter, die von uns oder dem Hersteller zur Verfügung gestellt werden, müssen in den Qualitätsvertrag aufgenommen werden. Sonstige öffentliche Äußerungen sind nur dann Bestandteil der Qualität, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart sind.

3. Typische technische Anpassungen, auch Upgrades, behalten wir uns bis zur Auslieferung vor, sofern es sich nur um geringfügige Qualitätsänderungen handelt und der Kunde nicht unbillig benachteiligt wird.

4. Soweit wir eine derartige Garantie nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben, enthalten Äußerungen über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Dienstleistung keine Garantie (Zusicherung) und keine Garantie. Gibt der Dritthersteller eines Produkts eine Garantie, so wird diese an den Käufer weitergegeben; der Umfang einer etwaigen Herstellergarantie richtet sich nach den Garantiebedingungen des Drittherstellers.

5. Werden Gegenstände nach Vorgaben des Kunden gefertigt oder geändert, sind wir ohne formelle Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu prüfen. Dem Kunden stehen keine Ansprüche für Probleme zu, die mit diesen Spezifikationen oder mit der vom Kunden verwendeten Hard- oder Software Dritter zusammenhängen.

Weitere Regelungen zur Beschaffenheit von Computerprogrammen

1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Vertragsgegenstand eine Standardsoftware, die nicht nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt wurde. Softwarelieferverträge sind somit Kaufverträge. Die Parteien erkennen an, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, fehlerfreie Standardsoftware für alle Anwendungsfälle zu entwickeln. Sofern nicht anders angegeben, wird die Software in einer mit dem Microsoft Windows-Betriebssystem kompatiblen Version geliefert (in der neuesten Version).

2. Bei Standardsoftware von Drittanbietern stellen wir dem Kunden die Original-Benutzerhandbücher des Herstellers zur Verfügung. Wir sind nicht verpflichtet, zusätzliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden wird auf Wunsch vor Vertragsabschluss Einsicht in das Original-Benutzerhandbuch gewährt. Ansonsten wird die Dokumentation im Rahmen des Produktumfangs als Online-Hilfe zur Verfügung gestellt. Benötigt der Kunde weitere schriftliche Unterlagen, sollte er uns dies vor Vertragsabschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot für diese Unterlagen unterbreiten.

3. Bei Lieferung von Software sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übermitteln. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes besteht grundsätzlich nicht.

4. Wenn die Installation von Software erforderlich ist, muss der Kunde vor der Installation überprüfen, ob alle Kriterien für die Hardware und die Umgebung, einschließlich der Verbindung zum Computernetzwerk und aller Kabel, erfüllt sind.

5. Bei von uns gelieferter Hardware ist der Kunde für eine geeignete Hard- und Softwareumgebung verantwortlich, bei von uns gelieferter oder von Dritten bezogener Hardware oder Software ist der Kunde für eine geeignete Hard- und Softwareumgebung verantwortlich.

6. Der Kunde ist für die Einrichtung eines ordnungsgemäßen Computerarbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, die wir nicht garantieren oder überprüfen können.

7. Während des Testbetriebs und der Installation sollte der Kunde für die Anwesenheit von kompetenten und geschulten Mitarbeitern sorgen und gegebenenfalls alle anderen computerbezogenen Aktivitäten einstellen. Vor jeder Installation stellt er sicher, dass alle seine Daten gesichert sind.

Lizenzeinschränkungen

1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Werden Ihnen vor der vollständigen Bezahlung Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt, können wir diese jederzeit widerrufen.

2. Für Standardsoftware und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte gelten die Nutzungsbedingungen des Herstellers. Diese Nutzungsbedingungen werden dem Besteller auf Verlangen, auch vor Vertragsabschluss, zugesandt. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten, soweit in diesen Nutzungsbedingungen oder in zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

3. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Programms auf unbestimmte Zeit gewährt. Es handelt sich um eine nicht übertragbare Erlaubnis. Der Besteller ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Wenn Sie keine Netzwerklizenz (= Mehrplatzlizenz) erwerben, können Sie das Programm nur auf einem Computer nutzen. Wird die Hardware gewechselt, muss die Software auf der bisher genutzten Hardware vollständig entfernt werden. Es ist nicht zulässig, die Software auf mehr als einer Hardwareeinheit gleichzeitig zu lagern, vorrätig zu halten oder zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht gilt im Falle einer Netzwerklizenz für die vereinbarten Einzelarbeitsplätze des vertraglich eingerichteten lokalen Netzwerks. Eine Nutzung durch Dritte ist untersagt, und der Kunde ist dafür verantwortlich, diese zu verhindern.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm überlassene Software oder textliche Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verändern oder zu bearbeiten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

5. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registrierungselemente in der Software, wie z. B. Registrierungsnummern, dürfen nicht gelöscht oder verändert werden.

6. Unbeschadet sonstiger Rechte sind wir berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden gegen die vorstehenden Bestimmungen eine Vertragsstrafe zu verlangen, die von uns im Einzelfall festgesetzt wird und deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

7. Unternehmen, die mit dem Käufer verbunden sind, sowie physisch oder organisatorisch unabhängige Organisationen, wie z.B. Zweigstellen, werden im Rahmen dieses Schreibens als Dritte betrachtet.

Kosten, Bezahlung und Kündigung

1. Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung, einschließlich der Originalverpackung.

2. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gelten unsere Listenpreise bzw. unsere regulären Preise.

3. Wir sind berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem Umfang an den Kunden weiterzugeben, der zum Ausgleich dieser Änderungen erforderlich ist, wenn eine Lieferfrist von mehr als sechs Wochen vereinbart ist oder bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als sechs Wochen dauern.

4. Wir haben Anspruch auf eine Pauschalvergütung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt, bei dem wir Auftragnehmer sind und der Auftraggeber den Vertrag kündigt, bevor wir mit der Ausführung begonnen haben. Wir können eine angemessene höhere Vergütung verlangen.

5. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass Annahmen, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages waren, unzutreffend sind, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mehraufwendungen zu den vereinbarten oder, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten, zu unseren regulären Sätzen zu erstatten.

6. Leistungen, die auf der Grundlage von Verträgen erbracht werden, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders angegeben. Diese Verträge können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende hin beendet werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (auch in elektronischer Form) vorgelegt werden. Die rechtzeitige Absendung der Kündigung reicht aus, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Sollte nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag, wenn nicht anders angegeben, automatisch um weitere 12 Monate.

Zahlungsbedingungen

1. Der Verbraucher erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. In diesem Fall können wir auch Boten oder Vertreter mit der Rechnungsstellung beauftragen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird die Rechnung an die allgemein bekannte Adresse, E-Mail-Adresse oder Post-Adresse ausgestellt.

2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt. Der Eintritt des Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn kein Zahlungsziel vereinbart ist.

3. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es im Falle von Banküberweisungen auf deren Verfügbarkeit für uns an. Die Annahme von Schecks und Wechseln gilt erst dann als erfolgt, wenn sie in Höhe des eingelösten Betrages abzüglich etwaiger Kosten eingelöst worden sind. Zur termingerechten Vorlage von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen, auch wenn der Kunde anderslautende Bedingungen gestellt hat.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

1. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sind zur Aufrechnung durch den Besteller berechtigt. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller können nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis herangezogen werden.

2. Abtretungen von Forderungen gegen uns sind unzulässig.

Lieferung, Gefahren beim Transport

1. Jede Lieferung erfolgt ab Lager. Die günstigste Liefermethode wird nicht garantiert.

2. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht mit der Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Kunden über, unabhängig von der Regelung der Transportkosten, auch wenn wir die Versendung selbst vornehmen, es sei denn, es liegt eine Bringschuld vor.

3. Wenn der Besteller uns vor dem Versand benachrichtigt, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung abdecken.

Leistungsverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt, Leistungshindernisse und Annahmeverzug

1. Alle von uns gesetzten Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie als solche gekennzeichnet haben.

2. Auch wenn eine Liefer- oder Leistungsfrist nach dem Kalender bestimmt ist oder ein Ereignis der Lieferung oder Leistung vorangehen muss und eine angemessene Liefer- oder Leistungsfrist so bestimmt ist, dass sie sich aus dem Ereignis nach dem Kalender errechnen lässt, geraten wir erst in Verzug, wenn der Käufer uns mahnt.

3. Wir können den Vertrag kündigen, wenn wir trotz kongruenter Bestellungen nicht rechtzeitig oder richtig beliefert werden, da wir Hardware und Standardsoftware von Lieferanten beziehen.

4. Leistungshindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, führen zu einer Verlängerung der Liefer- oder Leistungszeit. Dazu gehören u.a. mangelhafte oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Dauert das Leistungshindernis auf unbestimmte Zeit an und ist der Vertragszweck gefährdet, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, er hat einen Anspruch auf Rückerstattung.

5. Vereinbaren die Parteien eine Änderung der Liefer- oder Leistungsfrist oder legen wir ein Nachtragsangebot vor, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Bestandteil des Vertrages geworden sind, als falsch herausgestellt haben, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist.

6. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

7. Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig ab oder ruft er sonstige Leistungen nicht rechtzeitig ab oder gerät er in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, anderweitig über den Gegenstand oder die personellen und sachlichen Ressourcen zu verfügen und mit angemessener Verzögerung zu liefern oder zu leisten. Als Schadensersatz können wir bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verzugs des Käufers ohne Nachweis 10 % des vereinbarten Preises, bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung 30 % des vereinbarten Preises, jeweils ohne Mehrwertsteuer, verlangen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

Risiko von Ansprüchen

1. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so hat der Besteller für seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten, soweit keine Vorleistungspflicht besteht. Besteht unsere vertragliche Verpflichtung in der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen oder in der Lieferung eines (gemeinsamen) Gutes an den Kunden, das nicht jederzeit anderweitig veräußert werden kann, können wir vom Kunden eine Vorausleistung in Höhe unserer Beschaffungskosten oder nach unserer Wahl in Höhe von 50 % der Gegenleistung und eine Sicherheitsleistung für den Restbetrag verlangen.

2. Es gilt die Unsicherheitseinrede mit der Ausnahme, dass wir die Leistung verweigern können, wenn weitere Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis gefährdet sind. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird die gesamte Restforderung fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät. Kommt der Auftraggeber mit einer Leistung in Verzug oder liegen die Voraussetzungen für eine Forderung vor, werden Stundungsvereinbarungen unwirksam.

Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Geschäftsverbindung vor. Wir können die Ware zurückverlangen, ohne vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug gerät.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand sowie alle anderen in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln im Sinne dieses Schreibens. Er ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Vandalismus ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten und Zeit durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder weiterzuveräußern. Verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller und wir erwerben entweder unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Erwirbt der Kunde nicht das Eigentum, so überträgt er uns schon jetzt das künftige Eigentum oder in dem oben genannten Verhältnis das Miteigentum. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir dem Kunden anteilig Miteigentum an der einheitlichen Sache im jeweiligen Verhältnis, soweit die Hauptsache uns gehört. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, wenn er die Voraussetzungen für die Abtretung der eingezogenen Beträge an uns geschaffen hat und die Voraussetzungen der Vorschrift über die Forderungsgefährdung nicht vorliegen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu erteilen.

5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Haftungsbeschränkung

1. In der Hauptsache gibt es eine Einschränkung des Verschuldens. Gewöhnliche Fahrlässigkeit unserer Leitungsorgane, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen macht uns nicht haftbar. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Folgendes:

1.1 Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,

1.2 zusätzliche Schäden, die auf einer wesentlich fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer leichtfertigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen,

1.3 Schäden, die durch eine von uns gegebene Zusicherung (Garantie) oder eine Gewährleistung abgedeckt sind,

1.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Beschränkung der Haftung hinsichtlich des Betrags
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen), ist außer in den Fällen der Ziffern 1.1, 1.3 und 1.4 auf den bei Vertragsschluss typischerweise zu erwartenden Schaden und bei einem Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt. Bei Datenverlust durch einfache Fahrlässigkeit haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und Geschäftskontakten

Auch für Schadensersatzansprüche des Käufers aus vertraglichen Pflichten, die sich aus der Aufnahme von Geschäftsgesprächen, dem Beginn eines Vertrages oder anderen vergleichbaren Geschäftsbeziehungen ergeben. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Käufer zustande, so verzichtet der Käufer bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Verpflichtung hinausgehen. Der Käufer kann auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung geltend machen.

4. Deliktische Ansprüche
Dies gilt auch für deliktische Ansprüche des Bestellers.

5. Haftungsbeschränkungen zu Gunsten Dritter
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Sonstige Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus sind Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle einer Zusicherung (Garantie) oder Gewährleistung sowie Ansprüche auf sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen.

7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung hinausgehen, einschließlich der Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und Geschäftsverbindungen.

Ansprüche des Käufers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)

1. Untersuchungs- und Rügepflichten sind gegeben. Sachmängelrechte des Käufers setzen eine gründliche Untersuchung und Mängelrüge voraus.

2. Bei gebrauchten Sachen liegen Sachmängel vor. Die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln bestehen beim Kauf gebrauchter Sachen nicht. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie (Gewährleistung) oder Zusicherung, oder wenn wir den Mangel vorsätzlich verschwiegen haben.

3. Nacherfüllung
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder eine mangelfreie Sache zur Beseitigung des Mangels zu liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern oder, wenn die Bauleistung nicht von der Gewährleistung umfasst ist, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Verpflichtung, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Aufwendungen für den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau oder die Montage der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache ist auf 150 v.H. des Kaufpreises der mangelfreien Sache bzw. 200 v.H. des Minderwertes wegen des Mangels begrenzt. Der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz im Falle des Rückgriffs bleibt von dieser Klausel unberührt.

4. Sachmängel bei gelieferter Hard- und Software
Abweichend von vorstehender Ziffer 3 können wir bei der Lieferung von Fremdhardware und Standardsoftware sowie bei der Einschaltung Dritter in Wartungsleistungen unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstige Dritte zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Besteller abtreten. In diesem Fall hat der Besteller vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, auf Ersatz der Aufwendungen nach Selbstvornahme, auf Schadensersatz statt der Leistung, auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises ggf. Klage gegen unseren Lieferanten oder den Hersteller zu erheben, es sei denn, dies ist für den Besteller unzumutbar. Wir sind zur Zahlung an den Besteller verpflichtet, soweit der Besteller Aufwendungen macht, die er nach Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beim Lieferanten nicht geltend machen kann.

Dies gilt auch dann, wenn wir die Soft- oder Hardware für die Anforderungen des Bestellers angepasst, konfiguriert oder anderweitig verändert haben, es sei denn, der wesentliche Fehler wurde durch unsere Leistung verursacht.

5. Maßnahmen des Käufers
Dem Kunden stehen keine Mängelansprüche zu, es sei denn, der Kunde legt dar und weist uns nach, dass der Mangel nicht auf einem vertraglich nicht zulässigen Eingriff in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die Betriebsanleitung oder eine sonstige Gebrauchsanweisung beruht.

6. Regressansprüche
Nur wenn der Endverbraucher ein Unternehmer ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Rückgriffsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn wir das Problem zu vertreten haben; wird der Kunde für eine Nacherfüllung durch einen Abnehmer in Anspruch genommen, so stehen ihm Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er uns die Möglichkeit zur Leistung gegeben hat. Nur wenn wir die Nacherfüllung unsererseits nicht hätten verweigern können, hätte der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung. Nur Kosten für eine Nacherfüllung, die zu einer erfolgreichen Nacherfüllung geführt hat, sind erstattungsfähig. Hat der Abnehmer des Bestellers die Kaufsache zurückgegeben oder den Kaufpreis gemindert, kann der Besteller uns nur in Anspruch nehmen, wenn er die Rückgabe der Kaufsache oder die Minderung des Kaufpreises durch die Nacherfüllung nicht hätte verhindern können.

7. Verjährung von Mängelansprüchen, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer Zusicherung (Garantie) oder Gewährleistung oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Sonstige wesentliche Mängelansprüche des Kunden verjähren nach einem (1) Jahr.

Das Gleiche gilt für
Ansprüche wegen Rechtsmängeln, mit folgender Ausnahme: Unabhängig von Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt werden kann, in fünf (5) Jahren. Ist der spätere Erwerber ein Unternehmer, können Rückgriffsansprüche geltend gemacht werden. Die Verjährungshemmung ist in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.

Mitwirkung des Kunden im Falle von Mängeln

1. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Diagnose und Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen zu erteilen und im Falle der Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Unterstützung der Nachbesserung zu stellen. Ist eine Nachbesserung vor Ort erforderlich, wird uns ungehinderter Zugang zu den mangelhaften Gegenständen gewährt und ggf. werden weitere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Käufers eingestellt.

2. Alle in der Hard- oder Software festgestellten Mängel müssen vom Kunden so ausführlich und wiederholbar wie möglich gemeldet werden.

3. Macht der Käufer einen Nacherfüllungsanspruch gegen uns geltend und stellt sich heraus, dass ein solcher nicht besteht (z.B. Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat der Käufer uns alle im Zusammenhang mit der Prüfung der Ware und der Nacherfüllung entstandenen Kosten zu ersetzen, es sei denn, der Käufer hat die Geltendmachung eines solchen Anspruchs durch uns nicht zu vertreten.

4. Im Falle eines von uns verschuldeten Systemausfalls stellen wir die Daten auf dem Stand der letzten vom Kunden vor dem Vorfall durchgeführten Datensicherung wieder her. Der Verbraucher muss die Daten in einem maschinenlesbaren Format übermitteln.

5. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder der Unterlassung der weiteren Benutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Teilleistung

Teillieferungen, Teilleistungen und damit verbundene Abrechnungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden nicht unzumutbar sind.

2. Erhalten wir von einem Dritthersteller von Standardsoftware oder -hardware nur einen Teil einer Lieferung oder Leistung, so wird das Interesse des Kunden an der Teillieferung oder -leistung nicht dadurch geschmälert, dass wir eine dem Kunden zumutbare Nacherfüllung mit eigenen Mitteln erbringen. Im Falle von Papierkram können wir ggf. über eine Hotline Nachbetreuung leisten.

Recht auf Rückgabe

Ein vertragliches Rückgaberecht steht dem Käufer theoretisch nicht zu. Etwas anderes gilt nur, wenn wir ihm ein schriftliches Rückgaberecht eingeräumt haben. Ein solches Rückgaberecht gilt nur für materielle Produkte, nicht aber für Software, die in immaterieller Form (nicht auf CD/DVD) übergeben wird. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Rückgaberechts besteht in jedem Fall nicht. Die Rückgabe von Waren ohne vorheriges Einverständnis eines Rückgaberechts wird ausnahmslos verweigert. Wenn wir dem Verbraucher ein Rückgaberecht einräumen, gilt dies nur für Produkte, die bereits bezahlt wurden. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind individuell angefertigte, konfigurierte, geänderte, bearbeitete, als Sonderangebot oder Auslaufartikel gekennzeichnete oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Waren. Das Rückgaberecht erlischt zwei Wochen nach Erhalt der Ware und kann nur dann erfolgreich ausgeübt werden, wenn die Ware rechtzeitig zurückgeschickt wird; entscheidend ist der Eingang der Ware bei uns.

1. bei Software: ungeöffnete und unbeschädigte Verpackung, einschließlich Datenträger und Dokumentation;
2. Im Falle von Hardware muss sich das gelieferte Gerät einschließlich Zubehör, Dokumentation und der gesamten Originalverpackung in einem neuen, unbeschädigten Zustand befinden. Der Käufer ist für den Rückversand auf eigene Kosten und Gefahr verantwortlich. Der Käufer hat in seinem eigenen Interesse die sicherste Transportart zu wählen und für eine angemessene Versicherung zu sorgen. Für die Erstattung von Teillieferungen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Tätigkeit von Mitarbeitern beim Auftraggeber

1. Erbringen unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen Leistungen beim Kunden, so ist der Kunde für die Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten und Geräte verantwortlich, es sei denn, wir haben dies übernommen.

2. Der Kunde hat auf seine Kosten sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen in die Tätigkeit des Kunden eingebunden werden. Der Kunde ist nicht befugt, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Aufträge zu erteilen. Im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen darf das Weisungsrecht des Kunden nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer als vertretungsberechtigt anerkannten Person ausgeübt werden.

Akzeptanz

1. Die folgenden Bestimmungen gelten, wenn eine Abnahme vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Sind die abzunehmenden Teile der Leistung einzeln prüfbar, so werden auf unser Verlangen Teilabnahmen für bestimmte, selbständig verwertbare Teile der Leistung oder für Teile der Leistung, auf denen weitere Leistungen beruhen, durchgeführt. Die letzte Teilabnahme soll auch die Endabnahme sein, wenn alle Teile des Werkes abgenommen sind.

(3) Ist die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware Teil der abnahmepflichtigen Leistung, behalten wir uns das Recht vor, diese Leistung dem Kunden unabhängig von der Abnahme der übrigen Leistung in Rechnung zu stellen.

U) Export

Wir sind gesetzlich und in unseren Beziehungen zu Lieferanten verpflichtet, nationale und internationale Ausfuhrbeschränkungen, einschließlich der von der EU und den USA auferlegten, einzuhalten und diese Beschränkungen dem Kunden aufzuerlegen. Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen. Wir werden dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Güter und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die der US-Ausfuhrgesetzgebung unterliegen.

Die Einhaltung von Exportbeschränkungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Käufers. Wir sind nicht verpflichtet, Produkte in Länder mit Exportverboten zu liefern oder Dienstleistungen anzubieten. Andernfalls muss der Käufer die Artikel an unserem Lieferort abholen oder eine alternative Adresse nach unserem Ermessen anbieten.

Aussetzung der Verjährungsfrist während der Verhandlungen

Die Verjährung der Ansprüche des Käufers wird während der Verhandlungen nur dann gehemmt, wenn wir uns schriftlich auf die Gespräche eingelassen haben. Die Hemmung endet drei Monate nach dem Datum unserer schriftlichen Schlusserklärung.

Besondere Regelungen bei zeitlich begrenzter Nutzungsüberlassung

1. Diese Bedingungen gelten, wenn wir mit dem Kunden die vorübergehende Überlassung einer Sache, wie z.B. Hardware, Software oder Speicherplatz (Cloud Computing), vereinbaren, vorbehaltlich der nachfolgenden übergeordneten Bestimmungen.

2. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Nutzungskosten monatlich im Voraus zu zahlen, und zwar zeitanteilig, wenn der Dienst während des Monats beginnt oder endet.

3. Sofern es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft (Garantie) handelt, wird eine strenge Haftung für Erstmängel vermieden.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung auf andere zu übertragen, z.B. im Rahmen einer Untervermietung, oder den vereinbarten Standort zu ändern, wenn keine Vereinbarung über den ursprünglichen Standort mit dem Kunden getroffen wurde.

5. Wir sind nicht verpflichtet, dem Besteller überlassene körperliche Gegenstände oder vom Besteller eingesetzte Software auf der in seiner unmittelbaren Verfügungsgewalt befindlichen Hardware während der Vertragslaufzeit zu pflegen. Dies ist Aufgabe des Bestellers. Diese Aufgabenzuordnung wird zur Berechnung des Preises herangezogen. Dem Käufer steht es frei, von uns oder dem Hersteller angebotene Support- oder Wartungsleistungen gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen, und wir werden den Käufer bei der Beschaffung solcher Leistungen des Herstellers im erforderlichen Umfang unterstützen. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Bei Hardware gilt dies insbesondere für die Installation neuer Hardwareteile oder Betriebsprogramme. Der Käufer ist für die Installation von Anwendungssoftware auf eigenes Risiko und eigene Kosten verantwortlich. Bei Software ist die Installation und das Einspielen von Updates nur mit unserer vorherigen Zustimmung und auf Kosten und Gefahr des Käufers zulässig. Unsere Zustimmung ist erforderlich, soweit sie für die Pflege der Software erforderlich ist. Der Käufer ist nicht zur Minderung des Nutzungsentgelts berechtigt, etwaige Ansprüche auf Erstattung der Nutzungskosten bleiben jedoch unberührt.

6. Die Nutzbarkeit von unkörperlichen Dingen, wie z. B. Cloud-Speicher oder ASP-Verträge (Application Service Provider), richtet sich nach der vereinbarten Verfügbarkeitsrate. Wir können uns zur Erbringung des Dienstes ganz oder teilweise Dritter bedienen. Sind im Vertrag bestimmte Dritte benannt, so gelten deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen vorrangig. Der Kunde erhält auf Wunsch vor Vertragsabschluss und auf Wunsch jederzeit nach Vertragsabschluss Informationen über den Einsatz von Dritten und Einblick in deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen.

7. Der Kunde darf nur solche Inhalte speichern oder anderweitig verarbeiten, die nicht gegen deutsches oder anwendbares ausländisches Recht verstoßen, insbesondere keine Straftat oder Bußgeldandrohung darstellen, nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen oder Schutzrechte Dritter wie Urheber-, Patent-, Namens- oder Markenrechte verletzen. Liegen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen vor oder werden von Dritten oder Behörden Beanstandungen an den Inhalten oder dem Verhalten des Kunden erhoben, die nicht offensichtlich unbegründet sind, können wir den Zugang bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung vorübergehend sperren. Wenn möglich, sollte der Kunde zuerst angehört werden.

8. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag wegen Nichtgewährung oder Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauchs zurückzutreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn wir die Ersatzlieferung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

9. Alle Kopien des Programms oder Teile davon sind so zu löschen, dass eine Wiederherstellung bei Beendigung des Vertrages technisch unmöglich ist. Dies muss vom Besteller schriftlich bestätigt werden. Nach vorheriger Ankündigung ist es uns gestattet, die Löschung auf eigene Kosten in den Räumen des Bestellers zu überprüfen sowie auf alle relevanten Einrichtungen, insbesondere Computer und EDV-Anlagen, zuzugreifen. Der Verbraucher hat in dem erforderlichen Umfang mitzuwirken.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gelten unsere Datenschutzstandards für Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 EU-DSGVO für die Auftragsverarbeitung.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand

1. Für beide Parteien ist der Sitz unserer Firma Erfüllungsort für Verträge mit Kaufleuten.

2. Auf diese Bedingungen sowie auf die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Dieses Recht gilt insoweit, als zwischen uns und dem Käufer Vertragsbedingungen Dritter anwendbar sind, die ausländischem Recht unterliegen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst.

3. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Gesellschaft; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Für den Fall, dass die zu verklagende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz vereinbart.

4. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder einer sonstigen zwischen den Parteien ausgehandelten Bestimmung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der übrigen Teile dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Sofern die Parteien etwas anderes vereinbart haben, sind die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2022