Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Grundlagen unserer Zusammenarbeit und sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Sie dienen dazu, ein klares Verständnis der Rechte und Pflichten beider Parteien zu schaffen und somit eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu ermöglichen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) definieren das rechtliche Verhältnis zwischen der Indeno GmbH, die im Handelsregister unter der Nummer 566466p im LGZ Graz eingetragen ist (im Weiteren "Auftragnehmer" genannt), und deren Geschäftspartnern (im Weiteren "Auftraggeber" genannt). Diese Bedingungen finden Anwendung auf sämtliche Angebote, Warenlieferungen und erbrachte Dienstleistungen (im Folgenden zusammengefasst als "Leistungen" bezeichnet), die vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers ausgeführt werden. Dies umfasst den Kauf sowie die Nutzung von Produkten (dazu zählen sowohl Hardware als auch Software) und Dienstleistungen. Die Begriffe "wir", "uns" oder "unser(e)" beziehen sich dabei auf den Auftragnehmer, "Sie" oder "Ihr(e)" hingegen zielen auf den Auftraggeber ab.
Der Gegenstand dieses Vertrages umfasst die Bereitstellung von IT- und Beratungsdienstleistungen durch den Auftraggeber. Dazu zählen die Planung, Implementierung, Wartung und Optimierung von IT-Systemen, Netzwerklösungen, Softwareentwicklung, Cloud-Services, IT-Sicherheitsdienstleistungen, der Handel sowie die Vermietung von Hardware und der Vertrieb etwaiger Lizenzen von Softwareprodukten. Zudem bietet der Auftraggeber nutzungsbasierte Abrechnungsmodelle für seine Services und Produkte, sowie von Drittanbietern an.
Details zu Leistungsbeschreibungen, Umfang, Zeitplänen und Kosten werden in separaten Vereinbarungen festgelegt. Diese Vereinbarungen definieren die Standards und Anforderungen, unter denen die Dienstleistungen zu erbringen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Zugänge bereitzustellen, um eine effektive Durchführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Einsatz modernster Technologien und Methoden, Leistungen zu erbringen, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen oder diese übertreffen.
Durch die Annahme unseres Angebots oder durch die Unterbreitung eines Angebots an uns erkennen Sie die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Jegliche abweichenden Vereinbarungen, mündliche Absprachen, Einkaufsbedingungen oder eigene AGB des Auftraggebers werden von uns nicht als Teil des Vertrages angesehen, es sei denn, wir haben deren Anwendung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt. Die Ausführung von Leistungen unsererseits, stellt keine stillschweigende Zustimmung zu abweichenden Bedingungen dar. Bitte beachten Sie, dass unsere Angebote generell unverbindlich sind.
1. Die Preisgestaltung für unsere Produkte und Services orientiert sich an den Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, sofern nicht individuell abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Die ausgewiesenen Preise und Fakturierungen erfolgen in der festgelegten Währung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ohne gesonderte Vereinbarung beinhalten die genannten Preise nicht die Kosten für Versand, Transport und Anfahrt, die gesondert berechnet werden. Sämtliche durch den Vertragsschluss oder dessen Abwicklung entstehenden Steuern, Gebühren, Zölle oder sonstige Abgaben fallen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Für Services, die zu einem Pauschalpreis angeboten werden, gilt folgendes: Die Pauschale deckt ein definiertes Zeitkontingent ab, das auf Schätzungen beruht und keinen festen Zusagen entspricht. Überschreitet der tatsächliche Aufwand dieses Kontingent, kann eine Anpassung der Vergütung erforderlich werden. Die Pauschale bezieht sich ausschließlich auf den normalerweise erwarteten Arbeitsaufwand für die vereinbarte Leistung. Eventuell darüber hinausgehende Arbeitszeiten sowie Reisezeiten und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Pauschale enthalten und werden gesondert verrechnet.
4. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen unmittelbar nach Erhalt und ohne jegliche Abzüge zu zahlen, spätestens jedoch sieben Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung. Diese Regelung gilt ebenso für Teilrechnungen, die nach den gleichen Bedingungen wie der Hauptauftrag behandelt werden. Bei Projekten, die aus mehreren Liefer- oder Leistungsphasen bestehen, behalten wir uns das Recht vor, nach Abschluss jeder Phase eine entsprechende Teilrechnung zu erstellen. Die termingerechte Begleichung dieser Rechnungen ist für die Weiterführung und den Abschluss unserer Arbeiten unabdingbar.
5. In Abhängigkeit von Komplexität und Spezifikation des anvisierten Projektes kann die Ausarbeitung eines detaillierten Angebots bzw. Kostenvoranschlags sowie eines umfassenden Projektplans oder Konzeptes mit Kosten verbunden sein. Über die kostenpflichtige Erstellung eines Kostenvoranschlags wird vorab informiert. Diese Regelung reflektiert den erforderlichen Einsatz an Zeit und Ressourcen für die präzise Erstellung besagter Dokumentation. Im Falle einer kostenpflichtigen Erstellung eines Kostenvoranschlags, gilt dieser Vorgang als eigenständige Dienstleistung, deren Entgeltlichkeit unabhängig von der nachfolgenden Annahme oder Ablehnung des Angebots besteht.
Zinsen, Strafen und Zahlungsverzug
Bei Verzug in der Zahlung sind wir berechtigt, unsere Leistungen auszusetzen und können, nach Setzung einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten oder diesen bei fortlaufenden Zahlungsverzug ohne Frist kündigen. In solchen Fällen müssen Sie für alle resultierenden Schäden, Kosten und entgangenen Gewinn aufkommen. Verzugszinsen werden entsprechend § 456 UGB erhoben. Sollten zwei Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, behalten wir uns das Recht vor, die gesamte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sofort einzufordern. Es ist Ihnen nicht gestattet, Zahlungen aufgrund unvollständiger Lieferungen oder wegen Beanstandungen bezüglich Garantie oder Gewährleistung zurückzuhalten.
Eine Verrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur zulässig, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
Sollten Sie Insolvenz anmelden, einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern suchen, einem Liquidationsverfahren unterliegen, durch Verschuldung ähnliche Maßnahmen ergreifen müssen, oder sollten wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, behalten wir uns vor, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen oder zurückzuhalten.
Falls innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels keine Zahlung eingeht, senden wir automatisch eine Zahlungserinnerung und drei elektronische Mahnungen. Erfolgt auch nach der dritten Mahnung keine vollständige Zahlung, behalten wir uns das Recht vor, die Forderung ganz oder teilweise an einen Inkasso- oder Forderungsdienstleister abzutreten.
Wertsicherungsklausel
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen von Vertragsvereinbarungen festgelegten Preise und Stundensätze einer Wertsicherungsanpassung zu unterziehen, um die Kaufkraft und den Wert der erbrachten Leistungen zu erhalten.
Als Richtwert für die Anpassung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich (STAT) monatlich herausgegebene Verbraucherpreisindex (VPI) des Referenzjahres 2020 oder ein nachfolgender, entsprechend anwendbarer Index. Die Basis für die Wertsicherung bildet die zum Geschäftsjahr zuletzt veröffentlichte Indexzahl und die daraus resultierende durchschnittliche Inflation der vergangenen zwölf Monate. Eine Unterlassung der Anpassung über einen beliebigen Zeitraum hinweg stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar; eine explizite Vereinbarung ist erforderlich, um auf die Wertsicherungsklausel zu verzichten. Rückwirkende Forderungen sind zulässig, unterliegen jedoch der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Eine Anpassung der Preise gemäß dieser Klausel erfolgt nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Erstbestellung durch den Kunden. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass sich die Preise unserer Zulieferer nicht verändern. Sollte es zu einer Preiserhöhung seitens der Zulieferer kommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, die im Vertrag festgelegten Entgelte zu modifizieren, falls es zu wesentlichen Kostenveränderungen kommt. Dies umfasst vor allem Anpassungen bei den Lohnkosten, die durch gesetzliche Vorschriften, Tarifvereinbarungen, Betriebsabkommen oder andere wichtige Kostentreiber wie Materialkosten beeinflusst werden, sowie Veränderungen der nationalen und internationalen Marktpreise für Rohstoffe oder signifikante Schwankungen bei den Wechselkursen. Die Höhe der Anpassung wird nach dem Grad der Veränderung der tatsächlichen Kosten berechnet, die seit dem Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung entstanden sind, vorausgesetzt, der Auftragnehmer hat keinen Lieferverzug.
Um eine reibungslose und effiziente Durchführung der vereinbarten IT-Services zu gewährleisten, ist die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen durch den Auftraggeber erforderlich. Hierzu gehört die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Dies umfasst auch die Gewährleistung praxisgerechter Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel angemessene Räumlichkeiten und den Zugang zu diesen, während der üblichen Arbeitszeiten und auf Kosten des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber bereits in einem System produktiv arbeiten, das für Testzwecke zur Verfügung gestellt wurde, wird die Leistung als abgenommen betrachtet und die Verantwortung für die Datensicherung liegt beim Auftraggeber. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die technische Infrastruktur entsprechend zu warten und zu pflegen, um eine optimale Leistungserbringung zu ermöglichen.
Anpassung der Leistungsverpflichtungen
Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es vorkommen, dass sich bestimmte Auftragsleistungen gemäß der vereinbarten Spezifikationen als faktisch oder juristisch undurchführbar erweisen. In einem solchen Fall obliegt es Ihnen, uns unverzüglich über die Unmöglichkeit der Auftragserfüllung zu informieren. Sollten die erforderlichen Maßnahmen zur Ermöglichung der Leistungserbringung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von Ihnen getroffen werden, behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und Auslagen unsererseits sowie mögliche Demontagekosten sind von Ihnen zu tragen.
Ferner, im Falle Ihres Wunsches nach Modifikationen oder Ergänzungen des erteilten Auftrags, verpflichten wir uns, innerhalb einer zumutbaren Frist nach Erhalt aller notwendigen Informationen für solche Änderungen Ihnen mitzuteilen, ob und unter welchen Bedingungen wir den modifizierten Auftrag ausführen können. Es ist zu beachten, dass jegliche Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag unsererseits schriftlich bestätigt werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen.
Lieferbedingungen
Obwohl wir stets bemüht sind, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten, sind dies lediglich Schätzungen und demnach nicht bindend. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen in Teilen zu liefern. Bei Lieferverzug haben Sie das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei diese Erklärung schriftlich erfolgen muss und sich ausschließlich auf den verzögerten Teil der Lieferung bezieht.
Sollten wir Teillieferungen vornehmen, gilt jede einzelne als separater Vertragsgegenstand. Fehler in einzelnen Teillieferungen berechtigen nicht zum Rücktritt von zukünftigen Lieferungen. Bei Nichtannahme der Lieferung gehen Risiken wie Verlust oder Beschädigung auf Sie über. Zusätzlich können Lager- und weitere Kosten bei Nichtannahme auf Sie zukommen. Sollte das Produkt 30 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin nicht angenommen werden, behalten wir uns das Recht vor, nach unserem Ermessen über das Produkt zu verfügen. Mit Übergabe an das Transportunternehmen geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung auf Sie über. Im Schadensfall ist eine Benachrichtigung innerhalb von 10 Tagen erforderlich, wobei gesetzliche Pflichten unberührt bleiben.
Es ist zu beachten, dass die Lieferungen für den Transportweg stets in Höhe des Warenwerts durch uns versichert werden.
Regellaufzeit
Die Standardlaufzeit unserer Verträge, die Serviceleistungen, Wartungsarbeiten sowie weitere dienstleistungsorientierte Vereinbarungen umfassen, erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Diese festgelegte Dauer bildet die Grundlage für eine kontinuierliche und verlässliche Erbringung unserer Dienstleistungen, wodurch wir unseren Auftraggebern eine optimale Unterstützung und Wartung ihrer Systeme und Anwendungen gewährleisten können. Die festgelegte Regellaufzeit dient sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zur Planungssicherheit und stellt einen wesentlichen Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarungen dar.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert er sich automatisch und ohne weiteres Zutun um einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Kündigung
Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer sind berechtigt, die Verträge unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Laufzeit in schriftlicher Form zu kündigen, es sei denn, es wurden bei Vertragsabschluss oder bei der Annahme des Angebots abweichende Regelungen getroffen. Solche Ausnahmen können sich beispielsweise aus spezifischen Lizenzlaufzeiten, Mietvereinbarungen oder anderen vertragsspezifischen Bedingungen ergeben. Diese individuell vereinbarten Bedingungen haben Vorrang und modifizieren die Standardkündigungsfrist entsprechend.
Außerordentliche Kündigung
Beide Seiten sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung, die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder eine durch höhere Gewalt bedingte, erhebliche Beeinträchtigung der Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten.
Vertragsbeendigung
Bei der Beendigung des Vertrages sind sämtliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien, Dokumentationen und Hardware durch den Auftraggeber unverzüglich zurückzugeben. Der Auftragnehmer bietet nach Vertragsende auf Anfrage Unterstützung bei der Rückführung der erbrachten Dienstleistungen an, basierend auf des aktuell gültigen Stundensatzes.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der überlassenen Produkte oder Dienstleistungen sofort einzustellen. Bei Softwareprodukten umfasst dies die Deinstallation der Software sowie die Vernichtung aller Kopien.
Rücktrittsrecht
Ein explizites Rücktrittsrecht besteht in unseren Vertragsbeziehungen grundsätzlich nicht. Sollte eine Vertragspartei dennoch entscheiden, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen, erfolgt die Verrechnung der Leistungen bis zum nächstmöglichen vertraglichen Erneuerungsdatum. Diese Regelung gilt einheitlich für Hardware, Software sowie sämtliche Dienstleistungen und Dienstleistungsverträge.
Der Auftraggeber trägt eine wesentliche Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der IT-Dienstleistungen. Er verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zeitgerecht zu erbringen, um den Auftragnehmer in der Leistungserbringung nicht zu behindern. Dazu gehört die termingerechte Bereitstellung von erforderlichen Dokumenten, Daten und Informationen in der vom Auftragnehmer geforderten Form sowie die Unterstützung bei der Problemanalyse und Fehlerbehebung. Zudem ist der Auftraggeber für die Bereitstellung der notwendigen physischen Infrastruktur verantwortlich, falls die Dienstleistungen vor Ort erbracht werden, einschließlich Netzkomponenten, Anschlüsse und notwendige Arbeitsplätze.
Des Weiteren ist der Auftraggeber dafür zuständig, dass seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte den Anforderungen des Auftragnehmers nachkommen und die für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge gewährleisten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gelten die Leistungen des Auftragnehmers trotz möglicher Einschränkungen als vertragskonform erbracht, wobei sich vereinbarte Zeitpläne entsprechend verschieben können. Für entstehende Mehrkosten oder Mehraufwendungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber zur Vergütung verpflichtet.
Pflicht zur Prüfung und Rügefrist
Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, die von uns gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen unmittelbar nach deren Empfang bzw. Vollendung eingehend zu prüfen. Dies umfasst die Kontrolle auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und etwaige Mängel oder Schäden. Im Falle der Feststellung von Mängeln, Schäden oder Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Menge hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Lieferung oder Leistungserbringung, diese Mängel schriftlich und detailliert zu rügen.
Sollte der Auftraggeber es unterlassen, eine solche Prüfung fristgerecht durchzuführen oder festgestellte Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist von sieben Tagen schriftlich zu rügen, gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt und erbracht. In diesem Fall verliert der Auftraggeber jegliche Rechte, die auf die Beanstandung der Mangelhaftigkeit, Minderlieferung oder Beschädigung der Ware bzw. Dienstleistung gestützt werden könnten.
Datenschutz
Die Einhaltung der aktuellen Datenschutzgesetze, einschließlich der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie relevanter Geheimhaltungsvereinbarungen, ist für uns von höchster Priorität. Sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter verpflichten sich hiermit, alle geltenden Datenschutzrichtlinien strikt zu befolgen und die Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse. Wir ergreifen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um solche Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, und verweisen auf unsere Datenschutzerklärung für detaillierte Informationen.
Geheimhaltung
Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Zuge der Vertragsdurchführung erhaltenen oder zugänglichen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben und diese nur für vertragsbezogene Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor dem Vertragsschluss bekannt waren, von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereitgestellt wurden, vom Empfänger selbst entwickelt wurden, oder die aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder behördlichen Verfügung offengelegt werden müssen.
Unterauftragnehmer und Partner, die in Verbindung mit der Vertragsdurchführung stehen, werden ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet, sofern diese eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben.
Für den Fall, dass vertragliche Verpflichtungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, sind die betroffenen Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Kriegshandlungen, terroristische Akte, Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen, großflächige Brände, Arbeitskämpfe einschließlich Streiks und Aussperrungen, staatliche Embargos oder Interventionen, Ausfälle in der Energieversorgung oder bei Transportmitteln sowie Störungen in Telekommunikationsnetzen oder Datenübertragungswegen. Ebenso fallen hierunter Änderungen gesetzlicher Vorschriften, die nach Vertragsschluss eintreten und die Erbringung vereinbarter Dienstleistungen oder die Verfügbarkeit von Produkten beeinträchtigen. Sollten solche Umstände eintreten, gilt das Nichterfüllen oder verspätete Erfüllen von Vertragspflichten nicht als Vertragsbruch.
Unsere Verantwortlichkeit Ihnen gegenüber beschränkt sich auf Schäden, die auf unser grobes Verschulden zurückzuführen sind und die direkt und nachweislich durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte verursacht wurden. Jegliche Haftung für Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit resultieren, sowie für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter, ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten im Rahmen der Werkserstellung Dritte herangezogen werden und daraus Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegen diese Dritten entstehen, werden diese Ansprüche von uns an Sie abgetreten. In einem solchen Fall sind Sie angehalten, sich zunächst an die besagten Dritten zu wenden.
1. Ansprüche auf Schadenersatz verfallen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch sechs Monate nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem Schädiger erlangt haben.
2. Die hier dargelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse finden auf sämtliche Schadenersatzforderungen Anwendung, ungeachtet deren rechtlicher Grundlage. Dies umfasst sowohl vorvertragliche als auch nebenvertragliche Ansprüche und auch solche für Schäden, die nicht direkt am Produkt entstanden sind. Von diesen Beschränkungen ausgenommen bleibt die Haftung für Personenschäden und für zwingende gesetzliche Haftungen, wie die aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Jenseits der in diesen Bestimmungen aufgeführten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind weitere Ansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen.
4. Eine Anfechtung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Irrtums oder aufgrund einer erheblichen Leistungsungleichheit (Laesio Enormis) ist nicht möglich.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen, um sie an rechtliche Vorgaben anzupassen oder um Änderungen unserer Dienstleistungen angemessen zu reflektieren. Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die die Rechte und Pflichten der Auftraggeber beeinflussen könnten, werden den Auftraggebern mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Dies kann beispielsweise per E-Mail, durch Veröffentlichung auf unserer Website oder auf anderem geeigneten Wege geschehen.
Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen AGB. Sollten Sie mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, den Vertrag unter Beachtung der in den AGB bzw. Leistungsbeschreibungen festgelegten Kündigungsfristen zu kündigen. Mit Inkrafttreten der neuen AGB erlöschen alle früheren Versionen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen und nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden können, zur außergerichtlichen Beilegung dieser Konflikte verbindlich Mediatoren für Wirtschaftsmediation, die nach dem ZivMediatG zertifiziert und in der Liste des Justizministeriums eingetragen sind, heranzuziehen. Die Auswahl der Mediatoren soll einvernehmlich erfolgen. Kommt innerhalb eines Monats nach Beginn der Unstimmigkeiten keine Einigung über die Auswahl oder zu den Inhalten der Mediation zustande, steht es den Parteien frei, rechtliche Schritte zu ergreifen.
Sollte die Mediation abgebrochen oder nicht erfolgreich abgeschlossen werden, unterliegt jegliches nachfolgende gerichtliche Verfahren dem österreichischen Recht. Die im Rahmen der Mediation entstandenen Kosten, einschließlich der Auslagen für herangezogene Rechtsberater, sind im Falle eines anschließenden gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens als vorgerichtliche Kosten erstattungsfähig.
1. Sofern nicht abweichend vereinbart, unterliegen die geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmern den gesetzlichen Vorschriften der Republik Österreichs, selbst bei Ausführung des Auftrags im Ausland. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den Sitz des Auftragnehmers gelegenen Gerichts in Graz, Österreich, als ausschließlich zuständig festgelegt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, sofern das Konsumentenschutzgesetz zwingende anderslautende Regelungen vorsieht. Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragsteile berechtigt die Parteien, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.
2. Jegliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Dies betrifft auch die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne Vertragsklauseln ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder undurchführbare Klausel ist durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel möglichst nahekommt.
4. Übertragungen von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung des Vertrags durch den Auftragnehmer an ein konzernrechtlich verbundenes Unternehmen, für die keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich ist.
5. Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen teilweise oder gänzlich Dritter zu bedienen.
Stand: 01.05.2024
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